Datenschutz

DATENSCHUTZ FÜR UNTERNEHMEN –
EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Seit dem 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutz­grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) sowie das neue BDSG. Durch das neue EU-Recht werden unmittelbar das bisherige Bundesdaten­schutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutz­richtlinie (Richtlinie 95/46/EG), abgelöst.

Für Unternehmen gibt es hier also einiges zu beachten – wir helfen Ihnen und unterstützen Sie dabei! Denn Datenschutz lohnt sich – mit einem externen Datenschutzbeauftragten steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden und Mitarbeiter und sind immer bestens informiert und abgesichert.

Info

Nach Art. 37 DSGVO und §38 BDSG sind Sie verpflichtet,
einen Datenschutz­beauftragten zu bestellen.

Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten

Keine kostspielige und zeitintensive Ausbildung eines Mitarbeiters/in zum Datenschutzbeauftragten notwendig

Entfall des besonderen Kündigungsschutzes des Mitarbeiters

Planbar hinsichtlich der begrenzten Vertragslaufzeiten

Haftungsfragen (Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung)

Sie haben Fragen oder wünschen eine Be­ratung?

Dann stehen Ihnen unsere kompetenten Ansprech­partner direkt zur Verfügung!
Rufen Sie uns an unter +49 6233 51 11 100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir freuen uns über Ihre Kontakt­aufnahme!
Downloads

Sie haben Fragen oder wünschen eine Be­ratung?

Dann stehen Ihnen unsere kompetenten Ansprech­partner direkt zur Verfügung!
Rufen Sie uns an unter +49 6233 51 11 100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir freuen uns über Ihre Kontakt­aufnahme!
Facebook LinkedIn Xing Instagram Youtube Mail +49 6233 5111100