
DATENSCHUTZ FÜR UNTERNEHMEN –
EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Seit dem 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) sowie das neue BDSG. Durch das neue EU-Recht werden unmittelbar das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG), abgelöst.
Für Unternehmen gibt es hier also einiges zu beachten – wir helfen Ihnen und unterstützen Sie dabei! Denn Datenschutz lohnt sich – mit einem externen Datenschutzbeauftragten steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden und Mitarbeiter und sind immer bestens informiert und abgesichert.
Unsere Leistungen im Bereich Datenschutz
Info
Nach Art. 37 DSGVO und §38 BDSG sind Sie verpflichtet,
einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten
Keine kostspielige und zeitintensive Ausbildung eines Mitarbeiters/in zum Datenschutzbeauftragten notwendig
Entfall des besonderen Kündigungsschutzes des Mitarbeiters
Planbar hinsichtlich der begrenzten Vertragslaufzeiten
Haftungsfragen (Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung)

Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?
Dann stehen Ihnen unsere kompetenten Ansprechpartner direkt zur Verfügung!
Rufen Sie uns an unter +49 6233 51 11 100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

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